Bringen Sie Ihren Aufzug auf den Stand der Technik
Ein Aufzug ist eine überwachungsbedürftige Anlage. Als Betreiber sind Sie laut dem Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) dazu verpflichtet, Sicherheitsrisiken durch eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu ermitteln und anschließend zu beheben. Wie steht es um Ihre Anlage?
Quick Check: Benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung (GBU)?
Der rechtskonforme Betrieb einer Aufzugsanlage setzt das Vorhandensein einer GBU voraus. Unabhängig von dem Ergebnis der wiederkehrenden Prüfung werden durch die GBU die Betriebsbedingungen und sicherheitstechnischen Defizite ermittelt und bewertet. Sie dient dem Ziel, die notwendigen und geeigneten Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz festzulegen.
Ermitteln Sie in nur drei Schritten, ob die Erstellung oder Aktualisierung Ihrer GBU notwendig ist!
1. Baujahr
2. Aktuelle GBU
3. Modernisierung
Ist Ihre Anlage jünger oder älter als Baujahr 1998?
Normwechsel 1998
1998 trat die europäische Norm EN81-1 in Kraft, die die Sicherheit für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen regelte. Sie löste die nationale Vorschrift TRA 200 ab. Dadurch erhöhten sich viele Sicherheitsvorgaben für Personen- und Lastenaufzüge.
Haben Sie eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage(n)?
Eine Gefährdungsbeurteilung...
Gab es schon eine Modernisierung (Austausch „Steuerung“ oder „Steuerung & Antrieb“)
Modernisierung
Im Gegensatz zur Reparatur werden bei einer Modernisierung Bauteile nicht nur 1:1 ausgetauscht, sondern veraltete Teile durch moderne ersetzt. In der Regel tauscht man Kernkomponenten (Antrieb und Steuerung) und/oder rüstet Sicherheitseinrichtungen nach.
Kein akuter Handlungsbedarf – kostenfreie Beratung optional
Aktuell brauchen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Um auf Nummer Sicher zu gehen, kontaktieren Sie uns unverbindlich.