Haushahn hilft Aufzugsbetreibern
bei der Cybersicherheit
Haushahn hilft Aufzugsbetreibern
bei der Cybersicherheit

24.09.2024 | Mit einem erweiterten Dienstleistungspaket sorgt Haushahn dafür, dass Aufzugsanlagen künftig in puncto Cybersecurity konform zu den aktuellen Normenvorgaben sind und Betreiber rechtlich auf der sicheren Seite stehen / Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung der Cybersicherheit betrifft auch überwachungsbedürftige Aufzüge ohne digitale Schnittstellen.

Stuttgart  Aufzüge werden im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung immer smarter, allerdings steigt damit auch die Gefahr gezielter Manipulationen. Diese könnten eine Fehlfunktion der Anlage und damit eine Personengefährdung zur Folge haben. Haushahn bietet seinen Kunden ab sofort eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) inklusive der Überprüfung der Cybersicherheit (Cyber-GBU) an. Das Dienstleistungspaket enthält neben einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung über die regulären Prüfpunkte hinaus die Identifizierung möglicher Risiken durch Cyberbedrohungen. Die Experten erstellen zusätzlich einen Maßnahmenplan, der auf den optimalen Schutz der Anlage abzielt. Nur mit diesen beiden Bestandteilen – Gefährdungsanalyse und Maßnahmenplan – sind die Anforderungen zur Cybersicherheit normenkonform erfüllt. Im Anschluss unterstützt Haushahn – wenn gewünscht – bei der Umsetzung der identifizierten Maßnahmen.

Zum Schutz vor Cyberbedrohungen hat der Gesetzgeber im März 2023 die technische Regel TRBS 1115-1 veröffentlicht. Diese definiert Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR), die aufgrund ihrer Schnittstellen manipuliert werden und dadurch Gefährdungen herbeiführen könnten. Über die reguläre Gefährdungsbeurteilung hinaus, verpflichtet die TRBS 1115-1 den Betreiber zur Erstellung einer Cyber-GBU.

Liegt diese nicht vor und kommt es zu einem Unfall haftet der Betreiber – zivilrechtlich, und bei Pflichtverletzung (z.B. durch Unterlassen) auch strafrechtlich – in vollem Umfang. Das gilt für alle überwachungsbedürftigen Anlagen, selbst wenn diese zum jetzigen Zeitpunkt keine digitalen Schnittstellen haben und keinem potenziellen Cyberrisiko ausgesetzt sind. Betreiber sind hier ebenfalls verpflichtet, die Betrachtung der Cybersicherheit in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. 

Fehlt die Cyber-GBU einer Aufzugsanlage, bewerten die zugelassenen Überwachungsstellen dies als Mangel im Prüfprotokoll. 

“Wir empfehlen allen Betreibern von überwachungsbedürftigen Anlagen kompetente Hilfestellung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung einzuholen. Damit werden sämtliche Gefährdungen der Anlage inklusive der Cyberrisiken wirklich erfasst”, sagt Martin Schlüter, Technischer Spezialist bei Haushahn. “Auf dieser Grundlage können notwendige Schutzmaßnahmen eingeleitet werden und die sichere Verwendung der Anlage sichergestellt werden.”

Grundlage der erweiterten Dienstleistung von Haushahn ist das seit 2021 geltende Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Um dieses zu erfüllen, müssen Betreiber eine Gefährdungsbeurteilung für ihre überwachungsbedürftige Aufzugsanlage durchführen, die Abweichungen zum “Stand der Technik” dokumentiert. Laut Gesetz gelten als Betreiber natürliche oder juristische Personen, die Einfluss auf die Errichtung, Änderung oder den Betrieb einer überwachungsbedürftigen Aufzugsanlage ausüben.

Über Haushahn

Haushahn zählt zu den führenden Aufzugsunternehmen in Deutschland. Als Partner für Industrie, Bau- und Wohnwirtschaft bietet Haushahn Lösungen im Bereich Neubau und Modernisierung sowie umfassenden Kundendienst für Aufzüge aller Hersteller an. Namensgebend ist die C. Haushahn GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart, die mit mehr als 135 Jahren Erfahrung und ihrem regionalen Ursprung Kundennähe großschreibt.

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Bianca Berger | Pressestelle
E-Mail: bianca.berger@haushahn.de  
Telefon +49 30 7029 2908