Als Betreiber einer Aufzugsanlage stehen Sie in der Verantwortung, für deren sicheren Betrieb zu sorgen und sind vielen verschiedenen gesetzlichen Regelungen verpflichtet. Mit Haushahn Prüfung dürfen Sie diese komplett an uns übergeben, optional zu Ihrem Servicevertrag.
Zu den Leistungen gehören: Prüfungsmanagement (Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen durch eine ZÜS), Elektro-Checks (Prüfung der elektrischen Sicherheit), Stand der Technik (Beurteilung von Gefährdungen) und Aufzugswärterausbildung (Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle).
Rechtliches
Die wichtigsten für Sie relevanten Rechtsvorschriften im Überblick:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Regelt im Allgemeinen den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.
- Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS): Konkretisiert die Vorgaben aus der BetrSichV hinsichtlich Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie Ableitung geeigneter Maßnahmen.
- DIN EN 13015: Legt fest, wie eine qualifizierte Wartung durchgeführt werden muss und welche Anforderungen an das Wartungsunternehmen zu stellen sind.
- §823 Abs.1 BGB: Regelt die Allgemeine Schadensersatzpflicht. Jeder Betreiber trägt die Verkehrssicherungspflicht für seine Aufzugsanlage.
Daraus ergeben sich zahlreiche Betreiberpflichten, die Sie regelmäßig und nachweisbar erfüllen müssen:
Pflichten
Prüfungsmanagement
Koordination und Sicherstellung der rechtlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen inklusive Übernahme anfallender Prüfkosten
- Erledigung der Anmeldeformalitäten
- Abstimmung der Prüftermine mit einer zugelassen Überwachungsstelle
- Erforderliche Beistellung eines Service Technikers zu den Prüfungen
- Kosten für elektronisches Prüfsystem
- Rechtskonforme Archivierung der Prüfberichte auch für Kleingüteraufzüge und weitere Anlagentypen
Beurteilung von Gefährdungen
nach Stand der Technik
- Beurteilung von Gefährdungen für Personal und Passagiere
- Dokumentation der Abweichungen vom Stand der Technik
- Unterstützung bei der Identifikation von Umfeldgefährdungen
- Maßnahmenplan zur Anpassung an den Stand der Technik
Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle
Ausbildung zur selbstständigen Tätigkeit durch Aufzugswärterausbildung
- Überblick über notwendige Tätigkeiten
- Erstausbildung und regelmäßige Auffrischungen
- Ausstellen der Ausbildungszertifikate
- Prüfbuch zur Dokumentation