Wir bei Haushahn sind davon überzeugt, dass alle Menschen ein Recht auf uneingeschränkte Mobilität haben. Ein leichter Zugang zu Gebäuden für alle liegt uns deshalb besonders am Herzen. Welche Kriterien ein barrierefreier Aufzug erfüllen muss, ist dabei klar nach DIN EN 81-70 definiert.
Barrierefreie Aufzüge von Haushahn erfüllen alle gewünschten Anforderungen der Norm: von kontrastreichen und fühlbaren Tasten über Handläufe für mehr Sicherheit bis hin zu Audio-Ansagen.
Kabinengrößen
In der EN 81-70:2018 sind fünf Aufzugstypen mit definierten Türbreiten, einer einstellbaren Tür-Offenhaltezeit von 2–20 Sek. und einer Übereck-Zugangs-Variante festgelegt.
Kabinengrößen bis 1.000 kg Tragkraft
Typ 1
nur bei Bestandsimmobilien, Nutzlast: 450 kg
Typ 2
Standardmindestgröße für Neubauten, Nutzlast: 630 kg
Typ 3
insbesondere für den öffentlichen Bereich, Nutzlast: 1.000 kg
Kabinengrößen über 1.000 kg Tragkraft
Typ 4
Erlaubt auch den Einbau von Übereck-Türen, Nutzlast: 1.000 kg, Fahrkorbbreite: 1.600 mm, Fahrkorbtiefe: 1.400 mm oder Fahrkorbbreite: 1.400 mm, Fahrkorbtiefe: 1.600 mm
Typ 5
Für Rollstuhlfahrende und mehrere Fahrgäste, Nutzlast: 1.275 kg, Fahrkorbbreite: 2.000 mm, Fahrkorbtiefe: 1.400 mm oder Fahrkorbbreite: 1.400 mm, Fahrkorbtiefe: 2.000 mm