Barrierefreiheit Barrierefreiheit

Barrierefreiheit und ein leichter Zugang zu Gebäuden für alle liegt uns besonders am Herzen. Wichtige Hinweise zur DIN EN 81-70 und mehr. 

Haushahn Barrierefreiheit - Rollstuhl in Kabine mit Handlauf Ausschnitt

Wir bei Haushahn sind davon überzeugt, dass alle Menschen ein Recht auf uneingeschränkte Mobilität haben. Ein leichter Zugang zu Gebäuden für alle liegt uns deshalb besonders am Herzen. Welche Kriterien ein barrierefreier Aufzug erfüllen muss, ist dabei klar nach DIN EN 81-70 definiert. 

Barrierefreie Aufzüge von Haushahn erfüllen alle gewünschten Anforderungen der Norm: von kontrastreichen und fühlbaren Tasten über Handläufe für mehr Sicherheit bis hin zu Audio-Ansagen.

Kabinengrößen

In der EN 81-70:2018 sind fünf Aufzugstypen mit definierten Türbreiten, einer einstellbaren Tür-Offenhaltezeit von 2–20 Sek. und einer Übereck-Zugangs-Variante festgelegt.
 

Haushahn Barrierefreiheit - Grafik Kabinengrößen

Kabinengrößen bis 1.000 kg Tragkraft

Typ 1
nur bei Bestandsimmobilien, Nutzlast: 450 kg

Typ 2
Standardmindestgröße für Neubauten, Nutzlast: 630 kg

Typ 3
insbesondere für den öffentlichen Bereich, Nutzlast: 1.000 kg

Haushahn Barrierefreiheit - Grafik Kabinengrößen

Kabinengrößen über 1.000 kg Tragkraft

Typ 4
Erlaubt auch den Einbau von Übereck-Türen, Nutzlast: 1.000 kg, Fahrkorbbreite: 1.600 mm, Fahrkorbtiefe: 1.400 mm oder Fahrkorbbreite: 1.400 mm, Fahrkorbtiefe: 1.600 mm

Typ 5
Für Rollstuhlfahrende und mehrere Fahrgäste, Nutzlast: 1.275 kg, Fahrkorbbreite: 2.000 mm, Fahrkorbtiefe: 1.400 mm oder Fahrkorbbreite: 1.400 mm, Fahrkorbtiefe: 2.000 mm

Anforderungen nach EN 81-70:2018 Anforderungen nach EN 81-70:2018

  • Handlauf

  • Spiegel

  • Akustische und optische Signale

  • Touchscreen

  • Anzahl und Platzierung der Bedientableaus

  • Optionale XL-Taster

Haushahn Barrierefreiheit - Kabine mit Handlauf Ausschnitt
  • Handlauf
    • Für den Aufzugstyp 1, 2 und 3 ist ein durchgängiger Handlauf auf der Seite des Bedientableaus verpflichtend, für den Aufzugstyp 4 und 5 sogar 2 Handläufe. 
       
  • Spiegel
    • Ein Spiegel, der das Erkennen von Hindernissen bei Rückwärtsfahren mit Rollstühlen ermöglicht, ist für den Aufzugstyp 1, 2 und 3 verpflichtend.
       
  • Akustische und optische Signale
    • Sehbehinderte Fahrgäste benötigen hörbare Signale beim Öffnen der Türen und eine Sprachansage der Zielhaltestelle in der Kabine.
    • Anzeiger an Haltestellen sind als beleuchtete Richtungspfeile oberhalb der Türen zu erkennen.
    • Die hörbare Anzeige beim Aufleuchten der Pfeile entspricht einem Ton für Aufwärtsfahrten und zwei Tönen für Abwärtsfahrten. Beim Öffnen der Kabinentür ist ebenfalls ein akustisches Signal hörbar.  
       
  • Touchscreen
    • Berührungsempfindliche Touchscreens sind als Befehlsgeber zugelassen. Anforderungen an Größe der Taster und Bedienfläche sowie an die Helligkeit sind eindeutig definiert.
       
  • Anzahl und Platzierung der Bedientableaus
    • Für den Aufzugstyp 1, 2 und 3 ist jeweils ein Kabinentableau an der Tür-Schließseite erforderlich.
    • Für die Aufzugstypen 4 und 5 sind zwei Kabinentableaus an beiden Seitenwänden verpflichtend.
       
  • Optionale XL-Taster
    • Die Mindestgröße der XL-Taster wird mit 50x50 mm definiert.
    • Die Anbringung in der Kabine erfolgt auf einer waagerechten Platte, deren Höhe und Abstand zur Wand ebenfalls klar festgelegt sind.