Neue EU-
Maschinenverordnung
Neue EU-
Maschinenverordnung

Echt aktuell. Mit Wirkung zum 20. Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Hier erfahren Sie, was sich damit für Aufzugsprojekte ändert.

Echt aktuell. Mit Wirkung zum 20. Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst. Hier erfahren Sie, was sich damit für Aufzugsprojekte ändert.

Die neue EU-Maschinenverordnung modernisiert die bestehenden Sicherheitsanforderungen für Maschinen und berücksichtigt aktuelle Entwicklungen wie Digitalisierung, Software, Vernetzung sowie den Schutz vor sicherheitsrelevanten Eingriffen. Ziel ist ein hohes, europaweit einheitliches Sicherheitsniveau, das den technologischen Fortschritt der letzten Jahre widerspiegelt.

Wirkung für Aufzüge 

Für Aufzüge gilt weiterhin die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU. Bei bestimmten Risiken, die dort nicht abschließend geregelt sind, verweist sie jedoch ergänzend auf grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Maschinenrechts. Bislang erfolgte dieser Verweis auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Ab dem 20. Januar 2027: Mit dem Übergang zur neuen EU-weiten Maschinenverordnung ändern sich nun die Anforderungen, die bei der Planung, Konstruktion und Umsetzung von Aufzugsanlagen berücksichtigt werden müssen.

Konkrete Änderungen

Im Fokus der neuen Verordnung stehen:

  • erweiterte Anforderungen an digitale und vernetzte Systeme 
  • stärkeren Schutz sicherheitsrelevanter Hard- und Software vor Manipulation 
  • zusätzliche Anforderungen im Zusammenhang mit Software und neuen digitalen Technologien (einschließlich KI-Funktionen)
  • weiterentwickelte Vorgaben für Risikobeurteilung, Konformität und Dokumentation

Neue Anforderungen 

Welche Anforderungen gelten für digitale und vernetzte Systeme?

Die Maschinenverordnung berücksichtigt die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung von Maschinen. Sicherheitsrelevante Hard- und Software sowie digitale Schnittstellen müssen künftig so ausgelegt sein, dass Manipulationen oder Cyberangriffe keine gefährlichen Situationen verursachen können. Darüber hinaus werden erstmals Anforderungen an neue digitale Technologien, insbesondere an selbstlernende Systeme und KI-Anwendungen, definiert.

Welche Rolle spielt die technische Dokumentation?

Die Maschinenverordnung konkretisiert die Vorgaben für technische Unterlagen und deren Bereitstellung. Dazu gehören unter anderem Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen sowie Nachweise zur Erfüllung sicherheitsrelevanter Anforderungen.

Zugleich schafft sie einen klaren Rechtsrahmen für die digitale Bereitstellung dieser Dokumente. Dabei werden Anforderungen an Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und langfristige Bereitstellung festgelegt. Hersteller müssen daher sicherstellen, dass technische Dokumentationen und regulatorische Nachweise über den gesamten Lebenszyklus einer Anlage nachvollziehbar verfügbar bleiben.

Was bedeutet das für Sie?

Je nach Ausführung, Projektstand und Zeitpunkt der Inverkehrbringung können auch für bereits geplante oder beauftragte Anlagen technische, organisatorische oder dokumentationsbezogene Anpassungen erforderlich sein.

Da die Maschinenverordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt, tritt sie ab dem 20. Januar 2027 ohne nationale Umsetzungsfristen verbindlich in Kraft. Für Produkte, die ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht werden, sind die neuen Anforderungen zu berücksichtigen.

Auf einen Blick Auf einen Blick

  • Neue Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
  • Ersetzt: Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen
  • Gültig ab: 20. Januar 2027
  • Schwerpunkte: Digitalisierung, Software, Vernetzung, Cybersicherheit, Dokumentation

Bei Fragen zur neuen EU-Maschinenverordnung und Ihren Projekten beraten wir Sie gerne.

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