Förderung
für Aufzüge
Förderung
für Aufzüge

Echt zukunftsfähig: Mit einem Aufzug bleibt Wohnraum für Menschen in jeder Lebensphase gut erreichbar. 

Echt zukunftsfähig: Mit einem Aufzug bleibt Wohnraum für Menschen in jeder Lebensphase gut erreichbar. 

Fördermittel für den Einbau oder die Modernisierung von Aufzügen unterstützen dabei, Barrieren abzubauen und die Investition einfacher zu stemmen.

Das Ergebnis: mehr Komfort im Alltag, eine langfristig nutzbare und wertsteigende Immobilie und echte Perspektiven für Bewohnerinnen und Bewohner.

1 Förderarten 

Welche Förderarten gibt es?

  • Zuschüsse 
    Für viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit stehen Zuschüsse zur Verfügung, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das macht den Einbau oder die Modernisierung eines Aufzugs deutlich leichter finanzierbar.
     
  • Förderkredite
    Wenn größere Investitionen anstehen, können zinsgünstige Förderkredite die Finanzierung erleichtern. Das ist besonders interessant für umfangreiche Modernisierungen oder die Nachrüstung von Aufzügen in Bestandsgebäuden.

Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich regional – eine individuelle Prüfung lohnt sich immer, denn sie können teilweise auch kombiniert werden. Das ist wirtschaftlich besonders attraktiv. 

 

2 Förder-programme

Bundesweite Fördermöglichkeiten (z. B. über die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau) bieten Zuschüsse für barrierefreien Umbau und zinsgünstige Kredite für größere Investitionen 

  • KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455‑B)
    Für Aufzüge und andere Maßnahmen zur Barrierefreiheit gibt es Zuschüsse von 10 bis 12,5 % der förderfähigen Kosten, bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. Die direkte Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
     
  • KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) 
    Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Auch Aufzüge können damit finanziert werden.

Landesspezifische Programme der einzelnen Bundesländer (z. B. über die Landesbanken) ermöglichen Darlehen oder Zuschüsse je nach Bundesland. Sie haben teilweise besonders attraktive Programme für Wohnungsunternehmen.

Förderprogramme nach Bundesländern

 

Bundesland Förderbank Programmname Förderart 
Baden-Württemberg L‑Bank
l-bank.de
Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit Darlehen + Tilgungszuschuss, an Basisdarlehen gekoppelt 
Bayern Bayern Labo
bayern-labo.de 
Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Anpassung von Wohnraum „leistungsfreies Darlehen, Zuschusscharakter  
Berlin IBB 
ibb.de
IBB Altersgerecht Wohnen Kredit (Zinsverbilligung) 
Brandenburg ILB 
ilb.de/de/
Mietwohnungsbau – Aufzüge Zuschuss + Darlehen, Aufzüge explizit gefördert 
Bremen BAB 
bab-bremen.de
Wohnraumförderung Darlehen + Beratung 
Hamburg IFB 
ifbhh.de 
Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum Zuschuss bis 20.000 € 
Hessen WIBank 
wibank.de
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum Zuschuss bis 15.000 € 
Mecklenburg-VorpommernLFI M-V
lfi-mv.de
Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes WohnenZuschuss, 4.500 Euro pro Wohneinheit
Niedersachsen NBank 
nbank.de
Eigentumsförderung – altersgerecht modernisierenZuschuss + Darlehen 
Nordrhein-WestfalenNRW.BANK 
nrwbank.de
NRW.BANK Eigentumsförderung – Modernisierung Darlehen + Tilgungsnachlass, große Volimina 
Rheinland-Pfalz ISB 
isb.rlp.de
ISB Wohnraumförderung – Modernisierung (Programm 505)Darlehen + Tilgungszuschuss bis zu 25 %
Saarland SIKB 
sikb.de
Wohnraumförderungsprogramme Zuschuss / Darlehen, einzelfallabhängig
Sachsen SAB 
sab.sachsen.de
Wohnraumanpassung / RL AMW Zuschuss + Darlehen
Sachsen-Anhalt IB 
ib-sachsen-anhalt.de
Aufzugsprogramm Zuschuss bis 50 % / 120.000 € 
Schleswig-Holstein IB.SH 
ib-sh.de
Wohnraumförderung (Programme) Regional unterschiedliche Darlehen / Zuschüsse
Thüringen TAB 
aufbaubank.de
Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) Zuschuss bis 50 % 

 

Regionale oder individuelle Förderungen von Kommunen, Ländern, Pflegekassen, Krankenkassen oder weiteren Trägern wie Berufsgenossenschaft oder Eingliederungshilfe bieten weitere Möglichkeiten, Aufzüge zu fördern. 

Praxis-Tipp Praxis-Tipp

BGH-Urteil macht Auftragsvergabe schneller

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 7/25, 27. März 2026) erleichtert Immobilienverwaltern die Vergabe von Aufträgen an Dienstleister. Mehrere Vergleichsangebote sind nicht mehr in jedem Fall erforderlich. Entscheidend ist, dass die Entscheidung nachvollziehbar und wirtschaftlich begründet ist. In der Praxis können Verwalter zum Beispiel die Aufzugsmodernisierung oder -wartung schneller und einfacher beauftragen, insbesondere bei bewährten Fachfirmen oder zeitkritischen Maßnahmen.
 

Inhalte Stand 07/2026. Alle Angaben zu Fördermöglichkeiten erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Haushahn leistet keine rechtsverbindliche Beratung zu Förderungen. Für eine rechtssichere Auskunft bitten wir Sie, sich direkt an die zuständigen Förderstellen zu wenden.

Wie Sie für die Aufzugsförderung vorgehen Wie Sie für die Aufzugsförderung vorgehen

  • 1 Maßnahme planen

  • 2 Förderung prüfen und beantragen

  • 3 Modernisierung umsetzen und Förderung nutzen

  • 1 Maßnahme planen
    • Welche Möglichkeit für Barrierefreiheit passt zu Ihrem Gebäude und zu den Anforderungen der Bewohnerinnen und Bewohner?  
  • 2 Förderung prüfen und beantragen
    • Wichtig: Das muss immer vor Auftrag und Umsetzung der Maßnahme erfolgen
  • 3 Modernisierung umsetzen und Förderung nutzen
    • Jedes Gebäude ist anders. Deshalb entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihren Anforderungen und Ihrem Budget passt.