Fördermittel für den Einbau oder die Modernisierung von Aufzügen unterstützen dabei, Barrieren abzubauen und die Investition einfacher zu stemmen.
Das Ergebnis: mehr Komfort im Alltag, eine langfristig nutzbare und wertsteigende Immobilie und echte Perspektiven für Bewohnerinnen und Bewohner.
1 Förderarten
Welche Förderarten gibt es?
- Zuschüsse
Für viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit stehen Zuschüsse zur Verfügung, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das macht den Einbau oder die Modernisierung eines Aufzugs deutlich leichter finanzierbar.
- Förderkredite
Wenn größere Investitionen anstehen, können zinsgünstige Förderkredite die Finanzierung erleichtern. Das ist besonders interessant für umfangreiche Modernisierungen oder die Nachrüstung von Aufzügen in Bestandsgebäuden.
Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich regional – eine individuelle Prüfung lohnt sich immer, denn sie können teilweise auch kombiniert werden. Das ist wirtschaftlich besonders attraktiv.
2 Förder-programme
Bundesweite Fördermöglichkeiten (z. B. über die KfW, Kreditanstalt für Wiederaufbau) bieten Zuschüsse für barrierefreien Umbau und zinsgünstige Kredite für größere Investitionen
- KfW: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455‑B)
Für Aufzüge und andere Maßnahmen zur Barrierefreiheit gibt es Zuschüsse von 10 bis 12,5 % der förderfähigen Kosten, bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. Die direkte Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
- KfW: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Für Maßnahmen zur Barrierefreiheit bietet die KfW zinsgünstige Kredite mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Auch Aufzüge können damit finanziert werden.
Landesspezifische Programme der einzelnen Bundesländer (z. B. über die Landesbanken) ermöglichen Darlehen oder Zuschüsse je nach Bundesland. Sie haben teilweise besonders attraktive Programme für Wohnungsunternehmen.
Förderprogramme nach Bundesländern
| Bundesland | Förderbank | Programmname | Förderart |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L‑Bank l-bank.de | Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit | Darlehen + Tilgungszuschuss, an Basisdarlehen gekoppelt |
| Bayern | Bayern Labo bayern-labo.de | Bayerisches Wohnungsbauprogramm – Anpassung von Wohnraum | „leistungsfreies Darlehen, Zuschusscharakter |
| Berlin | IBB ibb.de | IBB Altersgerecht Wohnen | Kredit (Zinsverbilligung) |
| Brandenburg | ILB ilb.de/de/ | Mietwohnungsbau – Aufzüge | Zuschuss + Darlehen, Aufzüge explizit gefördert |
| Bremen | BAB bab-bremen.de | Wohnraumförderung | Darlehen + Beratung |
| Hamburg | IFB ifbhh.de | Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum | Zuschuss bis 20.000 € |
| Hessen | WIBank wibank.de | Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum | Zuschuss bis 15.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | LFI M-V lfi-mv.de | Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen | Zuschuss, 4.500 Euro pro Wohneinheit |
| Niedersachsen | NBank nbank.de | Eigentumsförderung – altersgerecht modernisieren | Zuschuss + Darlehen |
| Nordrhein-Westfalen | NRW.BANK nrwbank.de | NRW.BANK Eigentumsförderung – Modernisierung | Darlehen + Tilgungsnachlass, große Volimina |
| Rheinland-Pfalz | ISB isb.rlp.de | ISB Wohnraumförderung – Modernisierung (Programm 505) | Darlehen + Tilgungszuschuss bis zu 25 % |
| Saarland | SIKB sikb.de | Wohnraumförderungsprogramme | Zuschuss / Darlehen, einzelfallabhängig |
| Sachsen | SAB sab.sachsen.de | Wohnraumanpassung / RL AMW | Zuschuss + Darlehen |
| Sachsen-Anhalt | IB ib-sachsen-anhalt.de | Aufzugsprogramm | Zuschuss bis 50 % / 120.000 € |
| Schleswig-Holstein | IB.SH ib-sh.de | Wohnraumförderung (Programme) | Regional unterschiedliche Darlehen / Zuschüsse |
| Thüringen | TAB aufbaubank.de | Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) | Zuschuss bis 50 % |
Regionale oder individuelle Förderungen von Kommunen, Ländern, Pflegekassen, Krankenkassen oder weiteren Trägern wie Berufsgenossenschaft oder Eingliederungshilfe bieten weitere Möglichkeiten, Aufzüge zu fördern.
Praxis-Tipp Praxis-Tipp
BGH-Urteil macht Auftragsvergabe schneller
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. V ZR 7/25, 27. März 2026) erleichtert Immobilienverwaltern die Vergabe von Aufträgen an Dienstleister. Mehrere Vergleichsangebote sind nicht mehr in jedem Fall erforderlich. Entscheidend ist, dass die Entscheidung nachvollziehbar und wirtschaftlich begründet ist. In der Praxis können Verwalter zum Beispiel die Aufzugsmodernisierung oder -wartung schneller und einfacher beauftragen, insbesondere bei bewährten Fachfirmen oder zeitkritischen Maßnahmen.
Inhalte Stand 07/2026. Alle Angaben zu Fördermöglichkeiten erfolgen ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Haushahn leistet keine rechtsverbindliche Beratung zu Förderungen. Für eine rechtssichere Auskunft bitten wir Sie, sich direkt an die zuständigen Förderstellen zu wenden.