Neue Vorgaben, neue technische Anforderungen und ein wichtiger Stichtag: Ab 20. Januar 2027 können sich durch die neue EU-Maschinenverordnung auch für bereits geplante oder laufende Aufzugsprojekte Änderungen ergeben.
Ist Ihr Projekt betroffen?
Ob und in welchem Umfang ein Neubau- oder Modernisierungsprojekt betroffen ist, hängt vom jeweiligen Vorhaben ab. Deshalb ist eine frühzeitige Einordnung sinnvoll. Sie schafft Planungssicherheit und hilft, notwendige Anpassungen rechtzeitig zu berücksichtigen.
Haushahn prüft betroffene Projekte individuell und berücksichtigt die jeweils geltenden Anforderungen bei Planung und Umsetzung. So entsteht Klarheit darüber, was zu welchem Zeitpunkt notwendig ist und unter welchen Bedingungen Aufzüge ggf. noch vor dem 20.1.2027 übergeben werden können.
Sicher geplant: weitere Vorgaben im Blick
Mit dem EU Cyber Resilience Act und der neuen Normengeneration EN ISO 8100-1/-2:2026 kommen weitere Anforderungen hinzu. Im Fokus stehen unter anderem die Cybersicherheit vernetzter Aufzugskomponenten sowie technische Neuerungen bei Steuerungen, Sicherheitssystemen, Tragmitteln und Aufzugstüren. Haushahn berücksichtigt die neuen Vorgaben bei laufenden und künftigen Projekten und prüft individuell, welche Anforderungen für das jeweilige Vorhaben gelten.
Weitere Informationen zu den neuen Vorgaben finden Sie hier:
Neue EU-Maschinenverordnung
Über Haushahn
Haushahn zählt zu den führenden Aufzugsunternehmen in Deutschland. Als Partner für Industrie, Bau- und Wohnwirtschaft bietet Haushahn Lösungen im Bereich Neubau und Modernisierung sowie umfassenden Kundendienst für Aufzüge aller Hersteller an. Namensgebend ist die C. Haushahn GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart, die mit mehr als 135 Jahren Erfahrung und ihrem regionalen Ursprung Kundennähe großschreibt.
Bianca Berger | Pressestelle
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